Notarzt
Nach absolvierter Notarztausbildung und regelmäßiger Teilnahme an Notarzt-Refresherkursen erfülle ich die Voraussetzungen zur Ausübung notärztlicher Tätigkeit (gemäß § 40 Ärztegesetz).
Nach absolvierter Notarztausbildung und regelmäßiger Teilnahme an Notarzt-Refresherkursen erfülle ich die Voraussetzungen zur Ausübung notärztlicher Tätigkeit (gemäß § 40 Ärztegesetz).